Thailand Holiday Villas - AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)
1. Anmeldung und Bestätigung
Sie können unsere Angebote telefonisch oder per Email buchen. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie
uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich
oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung
mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie jedenfalls dann wie für
Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. Der Vertrag kommt mit der
Annahme durch uns zustande. Sie erhalten von uns hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Weicht der Inhalt unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
vor, an das wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären;
andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und uns vor.
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim
jeweiligen Angebot, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung. Die in dem
Angebot enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor,
aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine
Änderung der Angaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise
selbstverständlich informieren werden.
3. Leistungs- und/oder Preisänderungen
3.1.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen vom vereinbarten Inhalt des Vertrages, die
nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten
Leistung nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungs-ansprüche bleiben
unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden
Sie von Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen. Gegebenenfalls
werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
3.2.
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der
Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten,
insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der
nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a)
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b)
In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförde-rungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages
bestehenden Abgaben wie Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir
den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
c)
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in
dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert.
d)
Eine Erhöhung der unter a) bis c) genannten Voraussetzungen ist nur zulässig, sofern
zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur
Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei
Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.
e)
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich
zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5 % sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag
zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,
wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot
anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung
über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend
machen.
4. Rücktritt / Kündigung / Änderung
4.1. Durch den Kunden
Da wir die Buchungen stellvertretend im Namen der Eigentümer der Objekte bzw. deren
Management (sofern die Eigentümer eine Verwaltungsfirma mit der Betreuung des Objektes
beauftragt haben) entgegennehmen, unterliegen die gemieteten Objekte den uns jeweils vorgegebenen
Bedingungen der Eigentümer oder deren Vertreter. Die detaillierten Bedingungen zu Ihrem
Wunschobjekt können jederzeit von Ihnen angefordert werden.
Generell können jedoch die folgenden Bedingungen als Richtlinie betrachtet werden:
a)
Rücktritt vom Reisevertrag in der Neben-, Haupt- oder Hochsaison:
Erfolgt die Mitteilung 30 oder mehr Tage vor dem Anreisedatum wird die geleistete Anzahlung
für 9 Monate gutgeschrieben. Das Guthaben kann innerhalb der genannten Frist durch den Kunden
oder einer vom Kunden bestimmten Ersatzperson für eine Buchung des gleichen Objektes verwendet
werden.
Erfolgt die Mitteilung innerhalb von 30 Tagen ist der vollständige Mietpreis zu leisten.
Eine Gutschrift kann in diesem Fall nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt in dem gebuchten Zeitraum
anderweitig vermietet werden kann. Die Höhe der Gutschrift ergibt sich hierbei aus der Menge
der Tage, die das Objekt während des stornierten Zeitraums vermietet werden kann.
Rücktritt vom Reisevertrag in der Festtagsssaison:
Bei einem Rücktritt wird die geleistete Anzahlung/Restzahlung einbehalten. Eine Gutschrift
kann in diesem Fall nur dann erfolgen, wenn das Mietobjekt in dem gebuchten Zeitraum anderweitig
vermietet werden kann. Die Höhe der Gutschrift ergibt sich hierbei aus der Menge der Tage,
die das Objekt während des stornierten Zeitraums vermietet werden kann.
Unabhängig von der Saison gelten generell folgende Mindestrücktrittsgebühren:
Hotels
- bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 20 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 30. Tag vor Reiseantritt 25 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 22. Tag vor Reiseantritt 35 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 15. Tag vor Reiseantritt 50 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 8. Tag vor Reiseantritt 65 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise 80 % des vollständigen Reisepreises
Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Appartements
- bis zum 46. Tag vor Reiseantritt 30 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 50 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 35. Tag vor Reiseantritt 80 % des vollständigen Reisepreises
- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder
bei Nichtantritt der Reise ist der vollständige Reisepreis zu entrichten
b)
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen
werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt. Wir müssen
Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für
einen Rücktritt ergeben hätten.
c)
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Reiseteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen,
wenn Sie uns dies mitteilen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser
zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten
entstandenen Mehrkosten.
d)
Eine Änderung des Mietobjektes während des Aufenthaltes bedarf grundsätzlich der
Zustimmung des Eigentümers oder dessen Management. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass
eine Frist von mindestens 3 Tagen für die Findung eines geeigneten Ersatzobjektes einzuplanen
ist. Ebenso ist eine Stornierungsgebühr für das ursprünglich gebuchte Objekt in
Höhe von 3 Tagesraten zu leisten. Ist das Ersatzobjekt im Preis niedriger als das gebuchte
Objekt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages. Ist das Ersatzobjekt
im Preis höher als das gebuchte Objekt ist der Differenzbetrag vor Ort zu entrichten.
e)
Nach bestätigter Buchung gilt eine nichterfolgte Anzahlung oder Begleichung des Rechnungsbetrages
als Reiserücktritt und unterliegt somit den entsprechenden Stornobedingungen und den damit
verbundenen Rücktrittsgebühren.
e)
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos
möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich
erfolgen.
4.2. Durch den Veranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten
oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a)
ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer
Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den
Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie
diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch
genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gutgebrachten
Beträge.
b)
bis zwei Wochen vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich
festgelegten Mindest-teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende
Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie
unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen. Wir werden Ihnen somit die Rücktrittserklärung unverzüglich
zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu
einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden
kann, werden wir Sie davon unterrichten;
c)
bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese
Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine
Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde,
es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem
Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen wie z.B. Mietwagen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus
sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern
um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es
sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder
behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Haftung
6.1. Eigene Leistungen
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a)
die gewissenhafte Reisevorbereitung
b)
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c)
die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir
nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt
haben, jedoch nicht für die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen, nicht von uns herausgegebenen
Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt
sind; die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
6.2. Fremdleistungen
Für Fremdleistungen die von uns lediglich vermittelt werden, wie eine Beförderung im
Flugverkehr, haften wir nicht für die Erbringung dieser Beförderungsleistung. Eine etwaige
Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Bestimmungen dieser Unternehmen. Wir haften auch nicht
für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden wie z. B. Ausflüge oder Mietwagen.
7. Gewährleistung
7.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu
bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie
verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und
eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind
insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Wenden Sie sich dazu
bitte zunächst an unseren Vertreter vor Ort, dessen Kontaktinformationen Sie mit den
Reiseunterlagen erhalten. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er
mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
7.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie
eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht
ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen haben, den Mangel anzuzeigen.
7.3. Kündigung des Vertrages
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch
genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie nicht
völlig wertlos waren.
7.4. Abhilfe und Mitwirkungspflichten
Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung können Sie Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den wir nicht zu vertreten
haben.
8. Paß-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über
Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor
Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat
Auskunft. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
jeweilige diplomatische Vertretung. Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise
wichtigen Vorschriften sind Sie selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser
Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen, wenn sie durch unsere schuldhafte Falsch-
oder Fehlinformation bedingt sind.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den
Reisepreis beschränkt:
a)
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt
worden ist, oder
b)
soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.2. Deliktische Haftungsbeschränkung
Für alle gegen den Anbieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Anbieter bei Sachschäden
bis EUR 3.000; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für
Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen
gelten jeweils je Reisenden und Reise.
9.3. Haftungsbeschränkung für Fremdleistungen
Wir haften nicht für Leistungen, die von uns lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden und in
den Reisedokumenten ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden
10. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise können Sie innerhalb
eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise uns gegenüber geltend machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert waren. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Ansprüche
schriftlich geltend machen. Ihre Ansprüche nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Schweben zwischen uns und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden
Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen
verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Geschäftssitz des Anbieters bzw. dessen Vertretung im
Anbieterland.
12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
13. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind
gemäß Bundesdaten-schutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
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